Wenn in den letzten 24 Monaten keine Schlepps durchgeführt wurden, 5 Schlepps unter Anleitung
Für HG Nachweis von 5 Schlepps in 2 Jahren erforderlich (Kladde)
Bedienung der Schleppwinde
FBO III 1. - FBO Anhang WF-Bestimmungen
von einem eingewiesenen Windenführer
von einem einzuweisenden Windenführer in Anwesenheit eines EWF/Fluglehrers
Windenführerausweis ist mitzuführen
Für fremde Windenmodelle ist eine Einweisung erforderlich
Sprech- und Sichtverbindung
FBO III 2.
Zwischen Startstelle und Windenführer
sichere Sprechverbindung
Sichtverbindung
Zwischen Windenführer und Pilot
sichere Sprechverbindung bei Schlepphöhen > 450m AGL
bei Stufenschlepp
Mehrere Startstellen
FBO III 3.
Eindeutige Verständigung insb. über Startreihenfolge
Parallele Startvorgänge zu gleicher Zeit sind verboten
Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Zulassungsstelle
Startleiter
FBO III 4.
Schleppstarts nur mit Startleiter
Pilot darf Startleiter sein, wenn sichere Sprechverbindung besteht
Betrieb
FBO III 5.
Hängegleiter nur mit Steuerbügelrädern
Die in Betrieb befindliche Schleppwinde ist durch eine gelbe Rundumleuchte zu kennzeichnen
Betriebssicherheit
FBO III 6.
Windenführer gewährleistet Betriebssicherheit
Seilauslegung: geradlinig, hindernisfrei und ohne Schlaufenbildung und Seilüberlagen
Sollbruchstellen prüfen
Schleppvorgang
FBO III 7.
Größtmögliche Steigfluglage darf nur allmählich eingenommen werden
Vom Hersteller des Fluggerätes angegebene Schleppgeschwindigkeit ist einzuhalten (?!)
Berührung des Schleppseils mit Hindernissen muss ausgeschlossen sein
Schleppwinde darf nicht überflogen werden
Annäherung anderer Luftfahrzeuge
FBO III 8.
Pilot muss ausklinken
Windenführer, Startleiter und Pilot müssen sich gegenseitig Annäherung melden
Meldung an den Piloten ggf. durch Wegnahme der Seilzugkraft (wenn keine Sprechverbindung)
Gefahrensituation
FBO III 9.
Windenführer muss Schleppvorgang abbrechen
Im Notfall Schleppseil kappen
Stufenschlepp
FBO III 11.
Gerät und Gelände müssen zugelassen sein
Windenführer muss in Stufenschlepp eingewiesen sein
Sichere Sprechverbindung zwischen WF und Pilot
Startkommandos
FBO III 12.
Pilot/Startleiter
Winde
Pilot, Gerät, Startgewicht und Betriebsseil anmelden
Winde wiederholt - insbesondere Gerät und Gewicht
"Pilot und Gerät startklar"
"Winde startklar"
"Pilot eingehängt"
"Pilot eingehängt"
"Seil anziehen"
zieht Seil an
"Seil straff"
"Seil straff"
"Fertig"(nur GS!)
erhöht Seilzug - noch kein Start
"Start"
Startdurchführung
Im Notfall "Halt Stopp, Halt Stopp"
bricht ab "Halt Stopp"
Startkommandos
Rückwärtsstart
FBO III 12. "für das Rückwärtsaufziehen sind gegebenenfalls ergänzende Kommandos mit allen Beteiligten vor dem Schleppstart festzulegen."
Pilot/Startleiter
Winde
Wie bei Vorwärtsstart
...
"Seil straff und auskuppeln"
"Seil straff, ausgekuppelt"
Pilot zieht auf. Mehrere Versuche sind erlaubt. Ausdrehen.
"Fertig"
Einkuppeln, Seilzug erhöhen
"Start"
Startdurchführung
Startkommandos nach Startabbruch
Startleiter
Winde
"Wir machen weiter mit 'Fertig'"
Versteht 'Fertig' und zieht an
Reale Situation
Rückwärtsstart. Pilot war gerade am Handeln. Pilot startet eingetwistet. Steuerung unmöglich. Drift zur Seite. Lockout-Gefahr. Landung rückwärts in Drehbewegung. Gerade nochmal gutgegangen.
Lasst euch als WF nicht auf verkürzte Kommandos ein!
Die Ansage: "Wir machen weiter mit dem selben Piloten am selben Seil", statt nochmaliger Anmeldung ist aber eindeutig und ok.
"Luftfahrtgeräte, die der Musterzulassung bedürfen, sind: […] Luftsportgeräte einschließlich Rettungs- und Schleppgeräte"
"1. Von der Musterzulassung befreit sind: 1. […]Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät; für diese Luftfahrzeuge hat der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen […] nachzuweisen
"Nummer 1 gilt ohne Gewichtsbeschränkung auch für das zugehörige Schleppgerät."
LuftBO §3 (3)
"Luftfahrtgeräte nach § 1 Abs. 4 der LuftVZO dürfen nur betrieben werden, wenn die Lufttüchtigkeit […] nachgewiesen worden ist."
Keine Musterzulassung aber eine Musterprüfung
Nachprüfung
Halter ist verantwortlich
Alle 24 Monate
Prüfung durch Hersteller oder anerkannten Prüfer (DHV)
Dokumentation durch Nachprüfschein und Plakette
Windentypen/Schleppsysteme
Stationäre Schleppwinden
Mobile Abrollwinden
Längenfeste Schleppsysteme
Stationäre Schleppwinde
Ortsfest
Zieht Seil mit einstellbarer Zugkraft ein
Max. Ausklinkhöhe ¼ bis ⅓ der Schleppseillänge (Windstille)
Ab ca. 70° Seilwinkel kein Höhengewinn mehr
Mobile Abrollwinde
Schlepp mit bewegtem Fahrzeug
Gibt Seil mit kontrolliert gebremster Zugkraft aus
Moderne Systeme können Seil bei Rückfahrt zum Start einziehen
Mobile Abrollwinde
Foto: Parawinch
Längenfeste Schleppsysteme
Schlepp mit bewegtem Fahrzeug
Zugkraftregelung über Fahrzeugbeeinflussung
Schnelltrennmechanismus bei Überschreiten der Zugkraft übernimmt auch Kappfunktion
Stationäre Schleppwinde
Antrieb einer stationären Schleppwinde
Elektrowinden
Stationär oder als Abrollwinde
Direktantrieb ohne Getriebe etc. möglich
Sehr schnelle und feine Regelung möglich
Betrieb per Akku oder mit Generatoren
Noch nicht sehr weit verbreitet
Zugkrafteinstellung
Zugkraftvorwahl von 600N - 1000N in 100N Schritten
Bei Anmeldung eines HG zum Start muss klar sein, was gemeint ist. Körpergewicht oder Zugkraft. Im Schleppgelände Altes Lager hat sich die Zugkraft eingebürgert und dies wird auch so benannt (meistens).
Vor dem Start
WF: Das Seil mit dem eingehängten Piloten niemals anbremsen/feststellen
SL: Piloten nie in das Nicht-Betriebsseil einhängen
Haftpflichtversicherung für Einweisungsberechtigte
"Diese 'Zusatzversicherung für Personenschäden der Insassen des geschleppten Luftsportgerätes' deckt Personenschäden bis zu 500.000 €, bzw. 1 Mio. € durch den Versicherer HDI ab. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der sonstigen mit dem Windenbetrieb beauftragten Personen (Startleiter, Windenführer, Starthelfer, Rückholer)."
Kostenlose Versicherungen für DHV-Mitgliedsvereine